Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Die Angebote der Firma Benjamin Wirtz Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

  2. Die objektbezogenen Angaben der Angebote basieren auf den Informationen des Verkäufers/ des Vermieters.

  3. Sämtliche Angaben der Angebote sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Angebots- und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Benjamin Wirtz Immobilien an Dritte weiterzugeben.

    Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, der Firma Benjamin Wirtz Immobilien die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. Mehrwertsteuer als Schadensersatz zu entrichten.

  4. Ist dem Interessenten das von der Firma Benjamin Wirtz Immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt die weitere Tätigkeit der Firma Benjamin Wirtz Immobilien in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss des Hauptvertrages ursächliche Tätigkeit anerkannt.

  5. Wird ein durch die Firma Benjamin Wirtz Immobilien nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst vermietet oder verpachtet und danach innerhalb von 5 Jahren auch gekauft, so ist auch die für den Kauf fällige Provision zu zahlen, abzüglich der für den Pacht- oder Mietvertrag gezahlten Provision.

  6. Die Firma Benjamin Wirtz Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

  7. Die Haftung der Firma Benjamin Wirtz Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Dies gilt nicht in dem Fall, dass der Kunde einen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

    Die Firma Benjamin Wirtz Immobilien haftet dabei insbesondere nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

  8. Sind die Firma Benjamin Wirtz Immobilien und der Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche der Gerichtsstand des Firmensitzes der Firma Benjamin Wirtz Immobilien als vereinbart.

  9. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.